Die Süd-Tiroler Freiheit weist anlässlich der neuen Landtagssitzungswoche − bei der keine Maskenpflicht mehr gilt – darauf hin, dass in Schulklassen und auf bestimmten Arbeitsplätzen nach wie vor eine Maskenpflicht gilt. Diese Diskriminierung gilt es umgehend zu beenden und die Maskenpflicht für alle aufzuheben.
Es ist medizinisch nicht zu begründen, warum Schüler in einer Klasse eine Maske tragen müssen, im Gasthaus und auf Tunnelpartys des Landesrates aber auf eine Maske verzichtet werden kann.
„Die derzeitige Vorschrift der Maskenpflicht beruht lediglich auf den Sicherheitsprotokollen. Diese Protokolle sind kein Gesetz. Selbst wenn es sich um Gesetze handeln würde, gilt es diese auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, die Maskenpflicht beizubehalten. Gerade dann, wenn ein Sicherheitsabstand wie in Schulklassen gegeben ist. Immer mehr Gerichtsurteile unterstreichen, dass die Maskenpflicht in gewissen Bereichen bereits in der Vergangenheit rechtswidrig war. So spricht jetzt erst recht alles dagegen, die Maskenpflicht aufrechtzuerhalten“, betont die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz-Tammerle.
Süd-Tiroler Freiheit – Landtagsklub