Landeshauptmann Kompatscher möchte diese Woche 50 Jahre 2. Autonomiestatut sowie 30 Jahre Streitbeilegungserklärung feiern. Grund zum Feiern gibt es aber keinen, denn die Süd-Tirol-Autonomie wurde in den letzten Jahren fortlaufend von Italien beschnitten, sodaß die Autonomie heute in vielen Bereichen schlechter dasteht, als vor der Streitbeilegungserklärung von 1992. Die Süd-Tiroler Freiheit wird sich an den fragwürdigen Feiern daher nicht beteiligen und bringt stattdessen einen Begehrensantrag im Landtag zur Abstimmung, mit dem die vollständige Wiederherstellung der Autonomie sowie die Übertragung weiterer Kompetenzen gefordert wird.
Im Süd-Tiroler Landtag fand unlängst die Vorstellung der Dissertation des Juristen Dr. Matthias Haller ― mit dem Titel „Südtirols Minderheitenschutzsystem. Grundlagen, Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen aus völker- und verfassungsrechtlicher Sicht.“ ― statt, in der dieser aufzeigte, dass seit der Streitbeilegungserklärung 1992 in mehr als 50 Prozent der autonomen Kompetenzen Einschnitte erfolgt sind.
Mit einer Anfrage an den Landeshauptmann wollte die Süd-Tiroler Freiheit in Erfahrung bringen, um welche Kompetenzen genau es sich dabei handelt, warum und wie diese beschnitten wurden sowie welche Auswirkungen dies auf die bestehende Autonomie hat. Die Landesregierung scheint dies aber selbst nicht so genau zu wissen und hat zuerst gar nicht und auf nochmalige Nachfrage nur sehr allgemein geantwortet.
Die meisten Beschneidungen der Autonomie sind nach der Verfassungsreform von 2001 eingetreten und betreffen vor allem die Bereiche JAGD, HANDEL, PFLANZEN- und TIERSCHUTZPARKE, ÖFFENTLICHE DIENSTE, RAUMORDNUNG und BAUPLÄNE, LANDSCHAFTSSCHUTZ, HANDEL, BERGBAU, ÖFFENTLICHE ARBEITEN, TOURISMUS, ÖFFENTLICHE VORFÜHRUNGEN sowie ÖFFENTLICHE SICHERHEIT. In den meisten Fällen hat der italienische Verfassungsgerichtshof dabei gegen Süd-Tirol geurteilt und das staatliche Interesse in den Vordergrund gestellt. In bewährter Salamitaktik wird die Süd-Tirol-Autonomie somit seit Jahren einseitig von Italien beschnitten.
Zuletzt hat auch die Corona-Politik Italiens die Autonomie praktisch zur Bedeutungslosigkeit degradiert.
Diese Entwicklung ist besorgniserregend und bedarf einer umgehenden Korrektur, zumal Italien völkerrechtlich verpflichtet ist, die autonomen Kompetenzen von 1992 wiederherzustellen. Auch beim partizipativen Prozess des Autonomie-Konvents wurden von der Bevölkerung ganz klare Vorschläge zum Ausbau der Autonomie ausgearbeitet, umgesetzt wurde davon aber bisher rein gar nichts. Im Gegenteil, statt dem Ausbau zu einer Vollautonomie, erfolgt ein Abbau zu einer Restautonomie.
Mit einem Begehrensantrag fordert die Süd-Tiroler Freiheit daher die vollständige Wiederherstellung der beschnittenen Autonomiekompetenzen sowie ― im Sinne der Ergebnisse des Autonomie-Konvents ― die Übertragung neuer Zuständigkeiten.
Süd-Tiroler Freiheit – Landtagsklub