In der aktuellen Fragestunde im Landtag ging es der Süd-Tiroler Freiheit diesmal u.a. um Auffrischungskurse für Sicherheitskoordinatoren, um das SUAP-Portal und um die Frage, ob Schüler, als Bestrafung für ihr Fehlverhalten in der Klasse, unbeaufsichtigt vor die Tür geschickt werden dürfen.
Sicherheitskoordinatoren sind dazu verpflichtet, Auffrischungskurse zu besuchen, stellte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fest. Ein Bürger bemängelt, dass diese Kurse bereits seit einiger Zeit nur noch in italienischer Sprache abgehalten werden. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Stimmt es, dass Auffrischungskurse für Sicherheitskoordinatoren nur noch in italienischer Sprache abgehalten werden? Falls ja, warum, und können Bürger in Zukunft wieder mit deutschen Kursen rechnen? Beim genannten Auffrischungskurs handelt es sich um einen verpflichtenden Kurs für Sicherheitskoordinatoren: Gilt bei verpflichtenden Kursen nicht das Recht auf Muttersprache?
Die Kurse würden von verschiedensten Organisatoren angeboten, antwortete LH Arno Kompatscher, es gebe rein deutsche und auch rein italienische Kurse. Das Angebot an Kursen deutscher Sprache sei nicht gering, könne aber bei Bedarf aufgestockt werden.
Ein Bürger teilte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) mit, dass auf der Internetseite des SUAP-Portals (www.impresainungiorno.gov.it/) nur italienische Ortsnamen auswählbar sind. Auch in den Dokumenten, die man anschließend erhält, werden nur italienische Ortsnamen angegeben. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Aus welchem Grund können auf besagtem Portal nur italienische Ortsnamen ausgewählt werden? Wird die Landesregierung intervenieren, damit auch deutsche Ortsnamen auswählbar sind und in Dokumenten angegeben werden?
Der Handelskammer sei bewusst, dass alle Mitteilungen an die Bürger zweisprachig zu erfolgen habe, sie wolle das auch richtigstellen, berichtete LH Arno Kompatscher.
Immer wieder werden Schüler, als Bestrafung für ihr Fehlverhalten in der Klasse, vor die Tür geschickt, bemerkte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) und stellte dazu folgende Fragen: Ist es überhaupt zulässig, Schüler unbeaufsichtigt vor die Tür zu schicken, vor allem wenn es sich um Schüler unter 14 Jahre handelt? Was hält die Landesregierung von derartigen Bestrafungen (aus pädagogischer sowie psychologischer Sicht)? Wer trägt die Verantwortung, wenn Schülern in der Zeit, in der sie sich unbeaufsichtigt vor der Tür aufhalten, etwas zustößt?
Es gebe immer wieder Situationen, in denen ein Schüler kurz unbeaufsichtigt sein könnte, etwa beim Gang aufs Klo, antwortete LR Philipp Achammer. Es liege in der Verantwortung der Lehrperson, dies zu handhaben. Wiederholte Aufforderungen zum Verlassen der Klasse seien keine sinnvolle Sanktion. Es könne aber Situationen geben, in denen man dadurch Druck aus der Klasse nehmen könne. Die Verantwortungsfrage sei im Einzelfalle zu bewerten.
Quelle: Süd-Tiroler Landtag