Als Versuch der politischen Einschüchterung, mit dem die Arbeiten des Kompatscher-Untersuchungsausschusses behindert werden, bezeichnet der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, die Strafanzeige von Landeshauptmann Kompatscher gegen seine Person. Kompatscher vermischt wieder einmal persönliche Befindlichkeiten mit seiner politischen Funktion und beschädigt damit das Ansehen des Amtes des Landeshauptmannes. Wer nichts zu verbergen hat, reagiert nicht mit Strafanzeigen, sondern mit der Offenlegung aller Unterlagen. Kompatscher scheint auch zu vergessen, dass die Vorwürfe gegen ihn nicht von der Süd-Tiroler Freiheit kommen, sondern aus der SVP und somit aus der eigenen Partei des Landeshauptmannes. Ich werde mich daher sicher nicht von Kompatscher einschüchtern lassen und weiterhin meine Kontrollfunktion im Untersuchungsausschuss ausüben, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.
So etwas hat es auch in Süd-Tirol noch nie gegeben. Der amtierende Landeshauptmann läßt ein Mitglied des Kompatscher-Untersuchungsausschusses juridisch verfolgen, weil dieser in Ausübung seiner politischen Kontrollfunktion kritische Fragen stellt und dem Untersuchungsausschuss brisante Unterlagen aus der SVP zur Verfügung stellt. Was kommt morgen? Dürfen Abgeordnete im Landtag keine kritischen Anfragen mehr einreichen oder werden auch Journalisten mit Strafanzeigen verfolgt, wenn sie kritische Berichte über den Landeshauptmann veröffentlichen?
Im Landtag wurde ein Untersuchungsausschuss gegen Landeshauptmann Kompatscher eingerichtet, weil der Verdacht im Raum steht, dass es für Wahlaufrufe und Wahlkampfspenden Gegenleistungen gegeben hat. Es ist daher die Aufgabe und Verpflichtung der Mitglieder dieses Ausschusses, diesen Vorwürfen nachzugehen!
Nachdem zuvor bereits der SVP-Parteisekretär den Untersuchungsausschuss öffentlich diskreditiert hat, sodass sogar die Landtagspräsidentin einschreiten und dieses Vorgehen der SVP verurteilen musste, läßt nun auch der Landeshauptmann ein Mitglied des Ausschusses juridisch verfolgen. Dieses Vorgehen ist demokratiepolitisch höchst bedenklich, denn wenn Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit Strafanzeigen bedroht werden, nur weil sie ihrer Arbeit und Kontrollpflicht nachgehen, können sie nicht mehr frei arbeiten. Es ist dies eine gezielte Einschüchterung, die die Kontrollfunktion des Ausschusses massiv behindert.
Als Mitglied des Untersuchungsausschusses habe ich dem Ausschuss jene Unterlagen übergeben, die uns aus der SVP zugespielt wurden und die den Landeshauptmann sowie andere Mitglieder der Landesregierung belasten. Es ist dies weder eine Vorverurteilung, noch eine Majestätsbeleidigung. Ob die Vorwürfe stimmen und strafrechtlich relevant sind, haben Gerichte zu entscheiden. Es ist aber meine Verpflichtung als Abgeordneter, diese Unterlagen dem zuständigen Ausschuss zur Verfügung zu stellen, damit er diese überprüfen und politisch bewerten kann, da es um Steuergelder geht. Wenn mich Kompatscher dafür bestrafen und vor Gericht zerren will, dann stelle ich mich dem, damit die Wahrheit aufgedeckt wird.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit