Bei der Berechnung für WOBI-Wohnungen wird das gesamte wirtschaftliche Einkommen der Ansuchenden berücksichtigt, so auch Einkünfte aus beruflichen Tätigkeiten und Rentenauszahlungen. Ein Graubereich im Gesetz ist jedoch die Anrechnung der Invalidenrenten, die derzeit zu Ungleichbehandlungen führt. Während jene Invalidenrenten, die Personen nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung erhalten, als „Einkommen“ mitberechnet werden, werden Invalidenrenten, die Personen nach einem Unfall bei den italienischen Streitkräften erhalten, nicht angerechnet. Eine Invalidenrente ist jedoch keinesfalls mit einem Einkommen gleichzusetzen. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall sind Schicksalsschläge, die man sich nicht freiwillig aussucht und die daher auch nicht zu ökonomischen Benachteiligungen führen sollten. Vor allem aber darf es keine rein formal bedingten Ungleichbehandlungen bei der Berücksichtigung der Invalidenrente geben.
Beschlussantrag zu Gesetzentwurf (genehmigt).