Der Verdacht ist schwerwiegend, die Wahlkampfagentur, die den Wahlkampf des Landeshauptmannes betreut hat und dessen Mitinhaber 2018 öffentlich dazu aufgerufen hat, Arno Kompatscher zu wählen, soll von 2013 bis heute unzählige Aufträge des Landes sowie von Unternehmen mit Landesbeteiligung erhalten haben. Teilweise sollen diese Aufträge sogar direkt und somit ohne Ausschreibung vergeben worden sein. Als Mitglied des Kompatscher-Untersuchungsausschusses hat der Landtagsabgeordnete Sven Knoll daher eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, ob die Wahlkampfagentur des Landeshauptmannes in den letzten Jahren öffentliche Aufträge erhalten hat und wieviel Steuergeld dafür bezahlt wurde. Der Landeshauptmann verweigert dazu jedoch die Auskunft.
Die Weigerung des Landeshauptmannes, diese wichtigen Daten zur Verfügung zu stellen, wirft die Frage auf, was er zu verbergen hat. Darüberhinaus ist dieses Verhalten auch eine Respektlosigkeit gegenüber dem Landtag sowie eine Missachtung der Geschäftsordnung, denn Artikel 109 Absatz 2 besagt unmissverständlich: „Die Abgeordneten sind berechtigt, von der Landesverwaltung sowie von den dieser unterstellten Organen und Körperschaften oder Betrieben umgehend die für die Ausübung ihres Mandates nützlichen Informationen zu erhalten.“
Es steht Kompatscher somit nicht zu, dem Landtag wichtige Informationen zu verweigern. Es ist auch nicht die Aufgabe der Abgeordneten, die Datenbanken der Landesverwaltung selbst zu durchforsten, sondern die Landesregierung hat diese Daten umgehend zur Verfügung zu stellen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat daher die Landtagspräsidentin über die Informationsverweigerung informiert, die nun für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen hat.
Wir fordern aber vor allem den Landeshauptmann auf, die Arbeiten des Landtages nicht weiter zu behindern und alle Informationen zu den Aufträgen an seine Wahlkampfagentur umgehend zur Verfügung zu stellen. Oder hat der Landeshauptmann etwas zu verbergen?
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.