Die ehemalige Landtagsabgeordnete Dr. Eva Klotz fordert die politischen Verantwortungsträger zu sofortigen Maßnahmen für den Erhalt des muttersprachlichen Unterrichts auf.
Verschiedene Dekrete sehen dessen Schutz klar vor, aber es bedarf des Willens, diese konsequent anzuwenden! Art. 8 des DPR 89/ 1983 besagt: „Das Recht der Eltern oder ihrer Stellvertreter, über die Einschreibung in die Schulen der verschiedenen Sprachgruppen zu entscheiden, darf auf keinen Fall Einfluss auf die Unterrichtssprache haben, die für die verschiedenen Schulen vorgesehen ist“.
Das Recht der Eltern auf freie Schuleinschreibung in eine deutsche oder italienische Schule ist demnach klar eingeschränkt: es gilt zu verhindern, dass der einsprachige Unterricht durch massive Anwesenheit von anderssprachigen Schülern gestört wird.
Das DPR 301/ 1988 besagt: „Sollte die Einschreibung von Schülern im Sinne des DPR Nr. 116/ 1973 die Leistungsfähigkeit der Schule beeinträchtigen, da diese Schüler nicht eine angemessene Kenntnis der für die besuchte Schule vorgesehenen Unterrichtssprache besitzen, um am Unterricht in der Klasse, in der sie eingeschrieben sind, mit Erfolg teilzunehmen, wird diese Frage zwischen dem 20. und 25. Tag nach Beginn des Schuljahrs einer besonderen paritätischen Kommission… unterbreitet“. Im genannten Dekret sind auch die entsprechenden verfahrenstechnischen Modalitäten aufgeführt.
Eva Klotz erinnert an den harten Kampf früherer Verantwortungsträger wie Dr. Josef Ferrari um die deutsche Schule in Süd-Tirol. Arno Kompatscher, Philipp Achammer und die Schulführungskräfte sind es diesen Pionieren und unserem Volk schuldig, dass der Unterricht in der Muttersprache in vollem Umfang gewährleistet wird!
Dr. Eva Klotz