Kurz vor der Gemeinderatssitzung am 20. März 2023 sind Details zum Projekt Plaza, der Umgestaltung des Platzes im Dorfzentrum von Naturns an die Öffentlichkeit gelangt. Erstaunt sind viele Bürger über den bereits mit genauen Vorgaben versehenen Gemeinderatsbeschluss. Laut einem Projektvorschlag sind an dem momentanen Parkplatz vor dem Bürger- und Rathaus eine zweistöckige Tiefgarage mit drei darauf zu errichtenden Gebäuden geplant. Am letzten Arbeitstag vor Ostern wurden drei Einsprüche und der Antrag für eine abschaffende Volksabstimmung eingereicht. Die Einbringer der Einsprüche und die Promotoren zur Volksabstimmung legen ihre Beweggründe dar.
Die Bürger erfuhren zum Inhalt des Beschlusses erst Tage vorher über die Tagespresse. Auch im Gemeinderat wurde nie offen über dieses Projekt diskutiert. Aus diesem Grund verlangte die Opposition die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Dadurch sollte es ermöglicht werden genauere Informationen über dieses Projekt zu erhalten. Dazu konnte jedoch keine Mehrheit gefunden werden und somit wurde die Behandlung des Tagesordnungspunktes mit dem Titel „Genehmigung der Abänderung des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft. Einfügung einer Zone mit Plan für die städtebauliche Umstrukturierung – PSU“ durchgezogen. Nach angeregter Diskussion, bei welcher sich die gesamte Opposition zu Wort gemeldet hatte, wurde die Abänderung in vorher beantragter geheimer Abstimmung mit 11 zu 6 Gegenstimmen genehmigt. Aufgrund der Brisanz des Themas verfolgten rund 30 Bürger in Präsenz und online die Sitzung.
Die Reaktion der Bürger ließ nicht lange auf sich warten. Zum letzten möglichen Einspruchtermin wurden von 3 Bürger Einwände zum Beschluss eingereicht. In einem ersten Einspruch wird unter anderem bemängelt, dass der Beschluss nach dem Eilverfahren abgewickelt, jedoch nicht nach dessen Prozedur verfahren wurde. Im zweiten Einspruch wird bemängelt, dass sich die Verwaltung nicht an die Vorgaben der Gemeindesatzung gehalten hat, wonach eine Bürgerversammlung vor der Genehmigung des Bauleitplanes oder des überarbeiteten Bauleitplanes und vor der Verabschiedung von Fachplänen über die Gemeindeentwicklung veranstaltet werden muss. Auch besagt die Satzung, dass der Gemeinderat für die Vorstellung von Großprojekten eine Bürgerversammlung einberufen muss. Die Genehmigung durch das zuständige Organ darf erst 30 Tage nach der Bürgerversammlung erfolgen. Großprojekte sind all jene, die der Genehmigung des Gemeinderates unterliegen. Es hat zwar in den Wochen vorher Bürgerversammlungen in Tabland und Staben in Präsenz und für den Ortsteil Kompatsch online gegeben, aber zu diesem Projekt gab es keine Informationen. Der dritte Einwand bemängelt, dass der Gemeindeausschuss in seiner Sitzung andere Werte beschlossen hat, als sie dann in der Gemeinderatssitzung zur Abstimmung gebracht wurden. So wurde der zulässige Gebäudeindex reduziert, ein Maximalwert für die Zweckbestimmung „Wohnen“ wurde eingefügt und die Toleranzen in der Anwendung der jeweiligen Zweckbestimmungen wurde von 3% auf 5% erhöht. Die maximale Baumasse würde sich nach diesen Änderungen von ursprünglich über 9.000m3 auf ca. 7.000 m³ reduzieren. Diese Abänderung ist eine Woche vor der Gemeinderatssitzung nach Absprache zwischen der SVP-Fraktion und den Wirtschaftsverbänden zustande gekommen.
Neben diesen drei Einsprüchen haben sich in der kurzen Zeit sofort weitere Bürger zusammengefunden, die mit einem Antrag einer abschaffenden Volksabstimmung vorerst das gesamte Projekt stoppen möchten, damit nach den guten Regeln der Bürgerbeteiligung die Dorfbevölkerung in einem neuen Beteiligungsverfahren von Anfang an eingebunden wird. Dieser Antrag wurde gleichzeitig mit den Einsprüchen eingereicht. Es wird kein Verständnis dafür aufgebracht, dass die Dorfbevölkerung mit einem Gemeinderatsbeschluss vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Nach diesem Beschluss sollte eine Tiefgarage mit mindestens 100 Stellplätzen gebaut werden, was einer zweistöckigen Garage gleichkäme. Die oberirdische Fläche sollte zu max. 30% für Wohnen, zu 25% für öffentliche Dienste und Einrichtungen von öffentlichem Interesse, zu 20% für gastgewerbliche Tätigkeit, zu 15% für den Einzelhandel und zu 10% für Dienstleistung genutzt werden. In Anbetracht, dass momentan der gesamte Grund im öffentlichen Besitz ist, wird laut Projekt nach der Verbauung noch 25% für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und der Rest wird an Investoren weitergegeben, um mit dem Erlös das öffentliche Vorhaben finanzieren zu können. Aufgehängt wird die Begründung für das Voranbringen des Projekts am Ergebnis des Bürgerbeteiligungsprozesses Naturns Vision 2030+ mit dem Abschlussdokument vom Mai 2019. Darin wird mit einem Punkt als Möglichkeit der Dorfberuhigung der Bau einer Tiefgarage angesprochen, aber niemals ist die Rede davon, die oberirdische Fläche zu bebauen. Angesichts der Tatsache, dass es inzwischen einen ersten Teil des Landesklimaplans gibt und von allen Seiten Anstrengungen unternommen werden müssen, die gesetzten Klimaziele zu erreichen, mutet es nahezu anachronistisch an, wenn man in einem Dorfzentrum eine Tiefgarage errichten will. Bürger fragen sich berechtigterweise wie lange kann man noch dem Wachstumsgedanken nachhängen, öffentlichen Grund ohne große Notwendigkeit verbauen und an Private abtreten. Um die Bevölkerung informiert zu halten, sind die Dokumente auf dem Blog https://prismanaturns.wordpress.com veröffentlicht.