Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Primäre Zuständigkeit, Durchführungsbestimmungen, Sechserkommission

Anfragen, Landtag
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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Primäre Zuständigkeit, Durchführungsbestimmungen, Sechserkommission

In insgesamt 29 Bereichen hat das Land Süd-Tirol primäre Zuständigkeit und ist daher befugt, Gesetzesbestimmungen zu erlassen. Daneben ist die Sechser-Kommission für die Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen zuständig, die, in Umsetzung des Autonomiestatuts, die Übertragung von weiteren Kompetenzen an Süd-Tirol betreffen und folglich die Grundlage für Landesgesetze bilden sollen.

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Antwort.

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