Sowohl öffentlich Bedienstete, als auch Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft beklagen seit Jahren zu geringe Löhne. Längst ist eine Anpassung der bereichsübergreifenden Kollektivverträge für die Besoldung der Führungskräfte überfällig. Doch nicht nur jene der Führungskräfte, sondern aller öffentlich Bediensteten!
Aktuell treiben die stark steigenden Lebenshaltungskosten in Süd-Tirol viele Menschen in eine akute finanzielle Krisen-Situation. Immer mehr Menschen reicht ihr Einkommen nicht mehr, sowohl in der Privatwirtschaft, als auch in der öffentlichen Verwaltung. Viele Menschen versuchen ihr Einkommen durch ein Zweiteinkommen aufzubessern und gehen zusätzlich zu ihrer beruflichen Haupttätigkeit noch einer Nebentätigkeit nach. In der Privatwirtschaft steht es den Menschen frei mehreren beruflichen Tätigkeiten nachzugehen und mehrere Einkünfte zu haben, einzig die höhere steuerliche Einstufung bremst die „Arbeitsfreude“ ein. Bei den öffentlich Bediensteten in Süd-Tirol gibt es die gesetzliche Regelung, dass sie einer Nebentätigkeit nur bis zu 30 Prozent ihrer beruflichen Haupttätigkeit nachgehen dürfen und oberndrein muss diese sogar vom zuständigen Ressortdirektor genehmigt werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung gibt es nur in Süd-Tirol. In Zeiten in denen viele Menschen mit einem Einkommen kein Auskommen mehr haben müssen derartige Einschränkungen abgeschafft werden.