Aktuelle Fragestunde (mit Antwort)

Übersetzung von Straßennamen

Anfragen, Landtag
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Aktuelle Fragestunde (mit Antwort)

Übersetzung von Straßennamen

In Beantwortung zweier Anfragen der Süd-Tiroler Freiheit hat sich herausgestellt, dass – anders als von der Landesregierung zuvor behauptet – zum Einen die zwei faschistischen Ortsnamendekrete aus den Jahren 1940 und 1942 nicht rechtskräftig sind und dass es zum Anderen auch kein Regionalgesetz gibt, mit dem die Süd-Tiroler Gemeindenamen amtlich festgelegt worden wären. Doch was bedeutet diese nunmehr auch offiziell bestätigte Situation für die Straßennamen? Es gibt bekanntlich für Süd-Tirol weder ein Toponomastikgesetz noch ein Gesetz für die Hodonomastik. Auch dies hat die Landesregierung in Beantwortung von mehreren Anfragen bestätigt. Hinsichtlich der Übersetzbarkeit von Straßennamen lässt die gesetzlich unklare Situation folglich Spielraum für unterschiedliche Auslegungen. Entsprechend uneinheitlich verfahren die einzelnen Gemeinden.

Anfrage.

Antwort und Replik des Abgeordneten Knoll.

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