In den letzten Wochen ist eine heftige Diskussion über die Berechtigung von Gipfelkreuzen entstanden. Dabei wurde von Gegnern das Argument angeführt, dass die Gipfelkreuze angeblich nicht mehr zeitgemäß, anachronistisch und Andersgläubigen nicht zumutbar seien. Dieser Behauptung muss entschieden widersprochen werden, da Gipfelkreuze keine religiöse Aneignung der Berge sind, sondern Ausdruck eines gelebten Brauchtums und Glaubens. Gipfelkreuze wurden nicht angeordnet, sondern wurden von vielen freiwilligen Vereinen und Verbänden errichtet, denen man für ihre ehrenamtliche Tätigkeit danken sollte. Die vielen wundervollen Gipfelkreuze sind eine Besonderheit, die unsere Berge charakterisieren und nicht umsonst ein beliebtes Photomotiv darstellen. Die bestehenden Gipfelkreuze sollten daher erhalten bzw. erneuert werden und auch das Aufstellen von neuen Kreuzen ermöglicht werden.
Die Gipfelkreuze gehören zu unserem Land und zu unserer Kultur, die es zu schützen gilt.
Beschlussantrag zu Gesetzentwurf (genehmigt).