In der Antwort auf die Anfrage Nr. 2451/23-XVI vom 09.02.2023 („Belieferung von Schutzhütten“) schreibt der zuständige Landesrat: „Die Hubschrauberflüge, die direkt mit der Bewirtschaftung und Führung der Hütte zu tun haben, werden nicht von der Landesverwaltung, sondern vom Hüttenwirt selbst bezahlt. Alle anderen Flüge hingegen werden von der Landesverwaltung übernommen, falls sie in die Zuständigkeit des Landes fallen: außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen, Umbauarbeiten, außerordentliche Reparaturen und Eingriffe sowie dringende Maßnahmen. Der Hüttenwirt beteiligt sich an dieser Art von Hubschrauberflügen (zum Zwecke von Maßnahmen ordentlicher Instandhaltung) nur mit einem Betrag von bis zu 10% des jährlichen Konzessionszinses.“
Der Süd-Tiroler Freiheit wurde von Bürgern zugetragen, dass es bei der Zwickauerhütte „seltsame“ Hubschrauberflüge gegeben haben soll.