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Barbianer Alm – Bürgerin bleibt auf Anwaltskosten sitzen

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Barbianer Alm – Bürgerin bleibt auf Anwaltskosten sitzen

Eine Bürgerin ließ Instandsetzungssarbeiten an einer privaten Hütte auf der Barbianer Alm durchführen. Als der Förster von den Arbeiten erfuhr, zeigte er die Bürgerin wegen angeblichen Bauarbeiten ohne Gemeindegenehmigung an. Der Bürgermeister bestätigte der Bürgerin jedoch schriftlich, dass es keine Baugenehmigung braucht, da es sich um Instandsetzungsarbeiten handelt. Daraufhin erstattete der Förster Anzeige gegen den Bürgermeister wegen vermeintlicher Amtsunterlassung. Besonders kurios dabei ist, dass der Förster nie das Gespräch mit der Bürgerin suchte, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen. Schließlich kam es zum Prozess, in dem die Bürgerin in allen Punkten freigesprochen wurde. Dennoch bleibt sie nun auf Anwaltskosten in Höhe von über 8.000 Euro sitzen.

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