Der Südtiroler Heimatbund hat unlängst die Broschüre „Ortsnamensgebung in Südtirol“ herausgegeben.
In Südtirol wurde auf politischer Ebene bis vor Kurzem immer wieder behauptet, dass alle drei faschistischen Ortsnamen-Dekrete noch rechtskräftig wären. Doch konnte diese Behauptung unlängst widerlegt werden: Tatsächlich ist es nur mehr ein Dekret, jenes aus dem Jahr 1923, das noch in Kraft ist.
In der vorliegenden Broschüre zeigen zwei auf ihrem Fachgebiet ausgewiesene Experten auf, was diese neue Rechtslage für die Ortsnamengebung in Südtirol bedeutet und welcher neue Handlungsspielraum sich dabei auftut.
Der Rechtsexperte Prof. Dr. Peter Hilpold von der Universität Innsbruck und der Sprachwissenschaftler Dr. Cristian Kollmann haben zwar, da aus unterschiedlichen Disziplinen kommend, ebenso unterschiedliche Zugänge zur Thematik, doch ihre Kernaussagen sind dieselben: Die einzig amtlich gültigen Orts- und Flurnamen sind in Südtirol – bis auf wenige Ausnahmen – nur jene, die im Dekret von 1923 aufgelistet sind. Um so mehr sehen die beiden Autoren auf politischer Ebene dringend Handlungsbedarf, und dabei gelte es, auch die Wissenschaft anzuhören.
Cristian Kollmann hat für die Broschüre nicht nur eine wissenschaftliche Stellungnahme geschrieben, sondern auch aktiv den Werdegang bis zur Drucklegung begleitet.
Da Cristian Kollmann dies alles ehrenamtlich und ohne Honorar gemacht hat, haben ihm der Obmann des Heimatbundes Roland Lang und sein Stellvertreter Meinrad Berger mit einem kleinen Weihnachtsgeschenk überrascht. Kekse und da es sich um unsere Ortsnamen handelt, mit einigen Flaschen Wein, geerntet im „Maso Thaler“, wo einst der Ortsnamenfälscher Tolomei hauste, waren ein kleines Zeichen des Dankes für Kollmanns selbstlosen Einsatz zum Gelingen der Broschüre!
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes