Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Ausweitung der Frist zur Führerscheinverlängerung

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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Ausweitung der Frist zur Führerscheinverlängerung

Beschreibung:

Die Richtlinie 2006/126/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 sieht in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a) Folgendes vor: Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können diese Führerscheine auch mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren ausstellen.

Eingereicht am:

10. Januar 2024

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