Alfreider ist nun gefordert

Öffi-Beschwerden nehmen erneut zu

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Alfreider ist nun gefordert

Öffi-Beschwerden nehmen erneut zu

Die Beschwerden im öffentlichen Personennahverkehr nehmen erneut zu. Fahrgäste aus dem gesamten Land berichten vermehrt darüber, dass die Fahrer weder Deutsch noch Italienisch sprechen. Die Probleme reichen von fehlender Ortskenntnis bis zu gefährlichem Verhalten während der Fahrt, wie Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, zu berichten weiß.

Insbesondere im Überetsch gibt es vermehrt Meldungen über Fahrer, die die Strecke nicht kennen und die Landessprachen nicht beherrschen. In einem Vorfall bog ein Fahrer in Richtung Kalterer See ab, anstatt ins Zentrum zu fahren. Trotz mehrfacher Erklärungsversuche der Passagiere in Deutsch und Italienisch verstand der Fahrer keine der Sprachen, was dazu führte, dass die Passagiere am falschen Ziel landeten.

Ein weiterer beunruhigender Vorfall ereignete sich ebenfalls im Überetsch, als ein Fahrer über einen längeren Zeitraum während der Fahrt telefoniert. Das Handy fiel schließlich zu Boden, und der Fahrer war mehr damit beschäftigt, sein Handy zu suchen, als auf die Fahrbahn zu achten.

Diese Vorfälle bereiten den Fahrgästen große Sorgen, da nicht nur die Sprachbarriere, sondern auch mangelnde Ortskenntnis und unverantwortliches Verhalten der Fahrer die Sicherheit und Zufriedenheit im öffentlichen Personennahverkehr beeinträchtigen.

„Seitdem das Land den öffentlichen Personennahverkehr verwaltet, hat sich die Situation erheblich verschlechtert“, kritisiert Atz Tammerle. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Landesämter sehr wohl bemüht seien, Verbesserungen herbeizuführen, es aber an der Spitze scheitert. Landesrat Alfreider habe sich nun ins Zeug zu legen. „Ein ‚Weiter so wie bisher‘ darf es nicht geben, wenn man möchte, dass Bürger vermehrt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen“, unterstreicht Atz Tammerle abschließend.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle, Süd-Tiroler Freiheit

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Landeshauptmann hat keine Autorität mehr!
„Recht auf Gebrauch der Muttersprache muss uneingeschränkt gelten!“

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