Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Orts- und Straßennamengebung

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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Orts- und Straßennamengebung

Beschreibung:

Dem Land Südtirol fehlt bis heute sowohl ein Toponomastikgesetz als auch ein so genanntes Hodonomastikgesetz. Gemeint sind somit Gesetze, die die zum einen die Gebung der Ortsnamen und zum anderen die Gebung der Straßennamen amtlich regeln würden. Die einzig gültigen Rechtsquellen für die Amtlichkeit der Ortsnamengebung sind das Königliche Dekret Nr. 800 vom 29. März 1923 sowie einzelne Gesetze der Regionalregierung, mit denen eine Reihe von Gemeindenamen abgeändert wurden.

Eingereicht am:

19. Februar 2024

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