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Beschreibung:

Immer öfter melden uns Bürger Probleme mit der „ISEE“ zur Berechnung von Sozialleistungen wie dem Kindergeld. So ergibt sich beispielsweise für getrennt lebende Paare ― die nicht verheiratet waren ― die Problematik, dass das Elternteil welches um Kindergeld ansuchen möchte, die Einkommenssituation des getrennten Partners vorlegen muss. Andernfalls benötigt man einen richterlichen Bescheid, für den um die 3.000 Euro zu bezahlen sind, was sich Betroffene oftmals nicht leisten können.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

09. März 2024

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