Süd-Tirol kann, wenn es nur will

Schluss mit Sozialleistungen für Gewaltverbrecher!

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Süd-Tirol kann, wenn es nur will

Schluss mit Sozialleistungen für Gewaltverbrecher!

Die Süd-Tiroler Freiheit fordert, dass Straftäter, die wegen schwerer vorsätzlicher Gewaltdelikte verurteilt wurden, umgehend keine Sozialleistungen des Landes mehr erhalten und ihren Anspruch auf eine Wobi-Wohnung verlieren. Erreichen will sie dies mit einem Antrag im Landtag, den sie heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat.

Schwangere Frau vergewaltigt; Schüler nach Maturaball krankenhausreif geschlagen; schwere Messerstecherei in Meran; Supermarktmitarbeiter mit Flasche niedergeschlagen; Frau Zähne ausgeschlagen und beraubt; Vater vor den Augen seiner Töchter mit Schlagring verprügelt; Geschäftsmann ohnmächtig geprügelt und Rippen gebrochen…

Die Forderung der Süd-Tiroler Freiheit nach der Streichung von Sozialleistungen kommt – wie ein Blick auf die Schlagzeilen der letzten Wochen zeigt – nicht von ungefähr. Die Zahl der vorsätzlich verübten Gewaltdelikte, die zudem die Stufe von schweren Körperverletzungen und groben Sachbeschädigungen erreichen, steigt und steigt. Und mit ihnen das Unverständnis vieler rechtschaffener Bürger. Darüber, dass die Täter oft weiterhin öffentliche Sozialleistungen des Landes beziehen bzw. weiterhin die Vorzüge einer Wobi-Wohnung genießen, können viele Süd-Tiroler nur den Kopf schütteln.

Sehr oft handelt es sich bei den Straftätern nämlich um Ausländer, die zudem nicht selten vorbestraft sind. Zwar hat man nun, auch auf Grund des immer massiveren Drucks der Öffentlichkeit und der Süd-Tiroler Freiheit auf die Politik, endlich damit begonnen, kriminelle Ausländer abzuschieben, doch damit ist es nicht getan! Davon abgesehen, können viele der Straftäter nur schwer oder gar nicht abgeschoben werden, weil sie entweder ihre Herkunftsländer verschweigen oder sie noch minderjährig sind bzw. bereits die italienischen Staatsbürgerschaft erworben haben. Selbst bei einer Verurteilung kann diesen Personen oft nichts genommen werden, da sie kaum etwas besitzen. Dass ihnen somit faktisch nichts passieren kann, wissen diese Leute ganz genau!

Für die Opfer dieser Gewaltverbrecher ergibt sich hingegen das Problem, dass sie nicht nur psychisch traumatisiert sind und körperliche Verletzungen davontragen müssen, sondern dass sie somit auf den Folgekosten sitzen bleiben. Handelt es sich hingegen bei den Straftätern um Einheimische, werden diese – zu Recht – zur Kasse gebeten, um die Opfer zu entschädigen. Und reicht die Zahlungsfähigkeit nicht aus, so wie etwa bei Minderjährigen, müssen die Erziehungsberechtigten einspringen und eine finanzielle Last auf sich nehmen, die sie oft Jahre lang tragen müssen.

Ausländische Gewaltverbrecher sind hingegen oft zahlungsunfähig bzw. werden als solches deklariert und können folglich auch nicht zur Leistung von Schadensersatz an die Opfer aufgefordert werden. Hinzu kommt, dass das Land Süd-Tirol auch kein Strafmaß für Gewaltdelikte festlegen und in Eigenregie auch keine Abschiebungen vornehmen kann. Sehr wohl kann das Land aber selbst entscheiden, wem und unter welchen Voraussetzungen Sozialleistungen gewährt werden. Neben dem Einkommen und dem Punktesystem sollte daher auch das Sozialverhalten für Vergabekriterien berücksichtigt werden. Und genau dies ist jener Punkt, an dem das Land Süd-Tirol ansetzen sollte:

Das Land Süd-Tirol sollte Straftäter, die für vorsätzlich begangene schwere Gewaltdelikte – nämlich schwere Körperverletzungen und grobe Sachbeschädigungen – verurteilt wurden und für die an den Opfern verursachten Schäden nicht selber aufkommen, umgehend von sämtlichen Sozialleistungen des Landes und von ihrem Anspruch auf eine Wobi-Wohnung ausschließen. Der Ausschluss sollte dabei für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten.

Der Grund, warum das Land bei der Streichung der Sozialleistungen ansetzen sollte, liegt für den Landtagsabgeordneten Sven Knoll auf der Hand: „Bei den ausbezahlten Beiträgen des Landes und den zugewiesenen Wobi-Wohnungen handelt es sich um Sozialmaßnahmen, die mit Steuergeld finanziert werden. Die Süd-Tiroler Steuerzahler erwarten sich daher, dass mit ihrem Geld jene Menschen unterstützt werden, die einen Mehrwert für unsere Gesellschaft darstellen und die sich an unsere Regeln und unsere Gesetze halten. Wer sich nicht an unsere Gesetze hält und anderen Menschen mutwillig schweren Schaden zufügt, hat kein Anrecht auf Sozialleistungen. Den Tätern muss klar gemacht werden, dass ihre Gewaltverbrechen, die sie zudem vorsätzlich begehen, von der Gesellschaft nicht geduldet werden und schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Süd-Tirol kann, wenn es nur will!“

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