Neue Landesregierung

Offener Brief des Heimatbundes an Landeshauptmann Kompatscher

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Neue Landesregierung

Offener Brief des Heimatbundes an Landeshauptmann Kompatscher

In einem offenen Brief übt der Südtiroler Heimatbund scharfe Kritik an der Zusammenstellung der Landesregierung. Der SHB stützt sich dabei auf die Antwort des Amtes für Rechts- und Gesetzgebungsangelegenheiten des Landes, wonach der italienischen Sprachgruppe nur 1 Landesrat zusteht.

Im neuen Landtag sind fünf Abgeordnete vertreten, die sich der italienischen Sprache zugehörig erklärt haben. Gemäß der Zusammensetzung des neuen Landtages und des Ladinervertreters in der Landesregierung steht den Italienern somit ein Landesrat zu. Zu diesem Schluss kommt auch das Rechtsamt des Landes.

Der SHB sieht in einem zweiten italienischen Landesrat eine eindeutige Verletzung der Autonomie. Als Vertreter der ehemaligen Südtiroler Freiheitskämpfer, die mit großen Opfern zu dieser Autonomie beigetragen haben, ist es unsere Pflicht auf die Einhaltung der Autonomie zu achten, so SHB-Obmann Roland Lang.

Hier der Text des offenen Briefes an Landeshauptmann Kompatscher

Offener Brief an Landeshauptmann Arno Kompatscher

Betreff: Zusammensetzung der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Kompatscher!

Der Südtiroler Heimatbund hat sich in seiner Sitzung vom 23. März 2024 eingehend mit der Zusammensetzung der neuen Landesregierung befasst.

Unabhängig der parteipolitischen Zusammensetzung der neuen Landesregierung – Stichwort Fratelli d’Italia – erachtet es der Südtiroler Heimatbund als fahrlässig und bedenklich, dass entgegen Sinn und Buchstabe des Autonomiestatutes ein zweiter italienischer Landesrat in die Landesregierung gewählt wurde.

Artikel 50 unseres Autonomiestatutes – dessen oberster Hüter der Landeshauptmann sein sollte – besagt unmissverständlich: „Die Zusammensetzung des Landesausschusses von Südtirol muss im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen stehen, wie sie im Landtag vertreten sind“.

Zudem ist im Landeswahlgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 unter Art. 67 (Zusammensetzung der Landesregierung) klar geregelt: „Im Falle der Vertretung der ladinischen Sprachgruppe in der Landesregierung stehen die restlichen zu vergebenden Regierungsämter den anderen Sprachgruppen im Verhältnis zu deren zahlenmäßigen Stärke im Landtag zu“.

Im neuen Landtag sind fünf Abgeordnete vertreten, die sich der italienischen Sprache zugehörig erklärt haben. Gemäß der Zusammensetzung des neuen Landtages und des Ladinervertreters in der Landesregierung steht den Italienern somit nur ein Landesrat zu. Dies wird vom Rechtsamt des Landtages auch eindeutig so bestätigt, auch wenn die Staatsadvokatur von Trient zu einem anderen Schluss kommt. Mathematik lügt nicht.

Auch bei früheren Wahlen waren die Italiener mit fünf Abgeordneten im Landtag vertreten und stellten nur ein Mitglied in der Landesregierung.

Mit einem zweiten italienischen Landesrat wird nun ein autonomiepolitisch bedenklicher Präzedenzfall geschaffen, den der Südtiroler Heimatbund entschieden ablehnt.

Wir fordern Sie deshalb dazu auf, dem Recht wieder Geltung zu verleihen, unsere autonomen Kompetenzen zu schützen und die Zusammensetzung der Landesregierung in diesem Sinne zu ändern.

Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, den 2. April 2024 mit, welche Schritte Sie zu unternehmen gedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Lang

Obmann des Südtiroler Heimatbundes

Meinrad Berger

Obmann Stellvertreter des Südtiroler Heimatbundes

Luis Pixner

Obmann Stellvertreter des Südtiroler Heimatbundes

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