Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht betreffen nur die deutsche Sprache. Das ergab eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit. Seit 2020 wurden dem zuständigen Amt 134 Verstöße gegen die deutsche Sprache gemeldet. Für keine davon wurden vom Regierungskommissär Strafen ausgestellt, obwohl das seine Aufgabe wäre. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, fordert deshalb, dass die Kompetenz für die Strafen vom Regierungskommissär auf das Land übertragen wird. „Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache wird seit Jahren mit Füßen getreten und es wird immer schlimmer, auch durch die Digitalisierung. Damit muss endlich Schluss sein!“, betont Rabensteiner.
Rabensteiner hat vom Landtag eine Auflistung über die Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht in den letzten Jahren und über die verhängten Strafen verlangt. Das daraus resultierende Ergebnis ist für die deutschsprachige Bevölkerung äußerst besorgniserregend: Seit der Einführung des Amtes für Landessprachen und Bürgerrechte, welches die erste Anlaufstelle für Bürger bei Zweisprachigkeitsverletzungen ist, wurden 158 Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht gemeldet. Bei 134 davon bezieht sich die Meldung auf die deutsche Sprache. Bei den restlichen Meldungen wurde keine Sprache angegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese die deutsche Sprache betreffen.
Zudem wurde vom Regierungskommissariat seit Einführung des Gesetzes zur Zweisprachigkeit im Jahr 1988 noch nie eine Strafe wegen Missachtung der deutschen Sprache ausgestellt.
Häufig wurden Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht bei Institutionen wie der Trenitalia AG, den Carabinieri, der Agentur der Einnahmen, verschiedenen Postämtern und der Brennerautobahn AG gemeldet. Spitzenreiter aber ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb.
Das Gesetz zur Zweisprachigkeit wurde eingeführt, um der deutschen und ladinischen Bevölkerung das Recht auf Muttersprache zu garantieren. Die Zweisprachigkeitspflicht gilt in der öffentlichen Verwaltung, bei der Kommunikation mit staatlichen Behörden und auch bei öffentlichen Beschilderungen. Doch immer wieder wird gegen dieses Gesetz verstoßen. „Und solange keine Strafen ausgestellt werden, wird es auch keine Besserung der Situation geben“, betont Rabensteiner. Er fordert deshalb, dass die Kompetenz für die Verhängung von Strafen vom Regierungskommissär auf das Land übergeht.
Im Zuge dessen wird die Süd-Tiroler Freiheit eine Anfrage an den zuständigen Regierungskommissär stellen. Dieser soll zu jedem der angeführten Fälle eine Begründung abgeben, warum keine Strafe erfolgte.
Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit