Beschlussantrag (mit Ergebnis)

Sprach- und Kulturnachweis für WOBI-Wohnungen und Mietbeitrag

Anträge, Landtag
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Beschlussantrag (mit Ergebnis)

Sprach- und Kulturnachweis für WOBI-Wohnungen und Mietbeitrag

Beschreibung:

Seit 2023 müssen Bürger aus Nicht-EU-Ländern dem Ansuchen um Landesfamiliengeld und Landeskindergeld einen Sprach- und Kulturnachweis beilegen. Sowohl der Antragsteller als auch der zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner muss diese Anforderungen erfüllen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Bürger aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.

Einbringer des Beschlussantrags:

Landtagsabgeordneter Hannes Rabensteiner

Eingereicht am:

14. Juni 2024

Zum Antrag:

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Abstimmungsergebnis

Abgelehnt mit einer Abstimmung nach getrennten Teilen

Offene Abstimmung
Abstimmung mit Namensaufruf
Abstimmung über: Prämissen:
Ja-Stimmen: 6
Gegenstimmen: 21
Enthaltungen: 8
Abstimmung über: Punkt 1 des beschliessenden Teils:
Ja-Stimmen: 14
Gegenstimmen: 21
Abstimmung über: Punkt 2 des beschließenden Teils:
Ja-Stimmen: 8
Gegenstimmen: 25
Enthaltungen: 2

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