Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Wohnungsnebenkostenbeitrag

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Wohnungsnebenkostenbeitrag

Beschreibung:

Der Beitrag für die Deckung der Wohnungsnebenkosten (Strom, Heizung, Wasser…) kann über die Sozialsprengel beantragt werden und wurde 2023 um 30% erhöht. Der Beitrag kann beantragt werden, wenn man eine Wohnung in einem Mietverhältnis, im Eigentumsrecht, im Fruchtgenuss oder mit Wohnungsrecht bewohnt und eine festgelegte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht übersteigt. Neben dem regulären Beitrag gibt es eine Sonderunterstützung für Mindestrentner, die mindestens 65 Jahre alt sind und alleine leben, eine Rente von max. 10.000 € im Jahr haben und kein größeres Vermögen besitzen.

Eingereicht am:

21. Juni 2024

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