Ausländer sollen zukünftig für den Erhalt von WOBI-Wohnungen und Mietbeiträgen einen Sprach- und Kulturnachweis vorlegen. Das fordert die Süd-Tiroler Freiheit mittels Antrag in der Juli-Sitzung des Landtages. Seit 2024 müssen Bürger aus Nicht-EU-Ländern nämlich bereits einen solchen Nachweis für das Landesfamiliengeld und Landeskindergeld vorlegen. Diese Regelung soll nun auf Anregung der Süd-Tiroler Freiheit auf weitere soziale Leistungen ausgeweitet werden. „Integration muss mehr als nur ein Angebot sein!“, betont der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner.
„Nicht nur das Landeskinder- und Landesfamiliengeld, sondern auch der Erhalt eines Mietbeitrages, eines Beitrages für Wohnungsnebenkosten und einer WOBI-Wohnung sollten an einen Sprach- und Kulturnachweis gebunden werden,“ erklärt Rabensteiner. „Diese Änderung würde auch die Integration von Ausländern unterstützen. Sie würden kostenlos in den Genuss eines Sprachkurses in Deutsch und Italienisch kommen und wertvolle und hilfreiche Informationen über das Land, die Kultur und die Eigenheiten des Landes, in welchem sie wohnen wollen, erhalten.“
SVP-Landesrat Philipp Achammer hat bei der Einführung der neuen Richtlinien für den Anspruch von zusätzlichen Landesleistungen bekräftigt: „Die Landesregierung hat mit der Einführung dieser Vorgaben entschieden, nicht essenzielle Zusatzleistungen des Landes für neue Mitbürger an Integrationsbemühungen zu knüpfen. Integration ist nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung zur Bereitschaft, sich in unsere Gesellschaft integrieren zu wollen.“ Nun müssen aber weitere Schritte folgen!
Der Antrag der Süd-Tiroler Freiheit sieht vor, dass die Landesregierung die Zugangskriterien für den Erhalt eines Mietbeitrages, eines Beitrages für Wohnungsnebenkosten und einer WOBI-Wohnung an einen Sprach- und Kulturnachweis bindet, so wie es beim Landeskindergeld und Landesfamiliengeld bereits praktiziert wird. Die Landesregierung wird außerdem beauftragt, die Zugangskriterien dabei so zu definieren, dass die Antragsteller einen Sprachnachweis in beiden Landessprachen erbringen müssen.
„Die Behauptungen politischer Mitbewerber, dass unsere Forderungen auch Einheimische dazu verpflichten würden, einen derartigen Nachweis vorzulegen, sind schlichtweg falsch und lediglich ein weiterer Versuch, unsere Arbeit schlechtzureden bzw. die Süd-Tiroler Freiheit zu bekämpfen. Die Bevölkerung hat diese Schmutzkübelkampagnen gegen die Süd-Tiroler Freiheit jedoch längst durchschaut und lässt sich nicht mehr täuschen“, stellt Rabensteiner klar.
Süd-Tiroler Freiheit – Landtagsklub