Medien berichteten unlängst von einem groß angelegten Schwindel bei den Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger. Demnach wurden zahlreiche Ansuchen nur gestellt, damit Leute nach Italien und somit auch nach Süd-Tirol einreisen können. In einer Landtagsanfrage hakte der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, nach, inwieweit der Landesregierung dieses Problem bekannt ist und welche Konsequenzen es geben wird.
In einem Bericht der Landesabteilung Arbeitsmarktservice ist von strafrechtlichen Aspekten bei der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürgern die Rede. Und neben anderen Verstößen wurden Vorstellungsgespräche durch von Arbeitsvermittlungszentren vermittelte Personen erst gar nicht durchgeführt.
Landesrätin Amhof berichtete, dass der Landesregierung diese Problematik bekannt sei. Das zuständige Amt habe jeden möglichen strafrechtlichen Tatbestand der Quästur von Bozen mitgeteilt und den geschädigten Parteien nahegelegt, Strafanzeige bei den Gerichtsbehörden einzureichen. Die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen seien widerrufen und annulliert worden. Was aber die Zurückführung der besagten Personen anbelangt, so falle das nicht in die Zuständigkeit ihres Ressorts.
Für Bernhard Zimmerhofer bleibt somit eine wichtige Frage offen: Was passiert mit den illegal eingeschleusten Personen, welche sich bereits im Land befinden? Für die Süd-Tiroler Freiheit ist die Antwort klar: „Diese Leute müssen unverzüglich wieder abgeschoben und die Schleuser hart bestraft werden!“
Bernhard Zimmerhofer, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit.