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Zuzugsbegünstigung

Beschreibung:

Mit 1. Januar 2024 sind neue Regelungen in Kraft getreten für jene Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien (und somit auch nach Süd-Tirol) verlegen möchten („rientro die cervelli“). Diese Personen werden mit einem Steuerfreibetrag in der Höhe von 50 Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens (bis max. 600.000 Euro) begünstigt. Der „Service Work in Südtirol“ der Handelskammer Bozen bietet Zuzugs- willigen diesbezüglich umfassende Informationen.

Eingereicht am:

10. Juli 2024

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