In der Gemeinde Brixen gibt es nach wie vor Zonen, in denen die Infrastrukturen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Besonders neue Bauvorhaben, die in Zeiten des Wohnungsmangels genehmigt werden, sollten zukunftsverträglich und an das Ortsbild angepasst gestaltet sein. Die Gemeinde steht in der Pflicht, entsprechende Rahmenbedingungen sowie Grundinfrastruktur bereitzustellen.
Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:
1. In welchen Zonen gibt es laut der Gemeindeverwaltung einen Mangel an Grundinfrastruktur?
2. Was hat die Gemeindeverwaltung dagegen geplant, zum Beispiel in der Zone Landwirt, Milland oder in der Altstadt?
3. Falls keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
4. Welche Rahmenbedingungen werden derzeit bei Baugenehmigungen vom Bauamt vom Bauherrn verlangt?
5. Da wir in der Vergangenheit Baugenehmigungen genehmigt haben, bei denen alle oder mehrere externe Gutachten negativ waren: Wer ist die höchste Instanz, die im Falle eines Rekurses die Entscheidungsgewalt besitzt?
6. Wer haftet, wenn eine Baugenehmigung nachträglich durch einen Rekurs annulliert wird?