Tagesordnung

NEIN zum Punkteführerschein auf Baustellen

Anträge, Landtag
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NEIN zum Punkteführerschein auf Baustellen

Beschreibung:

Das am 1. Mai 2024 in Kraft getretene Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024 (Umwandlung des D.L. 19/2024), sieht ab dem kommenden 1. Oktober 2024 die Verpflichtung zur Führung eines sogenannten „Punkte- Führerscheins” für Unternehmen und Selbstständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen arbeiten, vor. Der Führerschein wird digital vom Nationalen Arbeitsinspektorat (INL) mit einer Anfangspunktzahl von 30 Punkten ausgestellt.

Eingereicht am:

26. Juli 2024

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Abstimmungsergebnis

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Einheitliche Buchungszentren in den Krankenhäusern
Stopp der Bodenversiegelung

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