Beschreibung:
Der Landesgesetzentwurf zur Einführung eines Landesverzeichnisses der gemeinnützigen Organisationen wurde den Vertretern der gemeinnützigen Organisationen bereits vorgestellt. Die Direktorin des Ressorts für sozialen Zusammenhalt, Familie und Ehrenamt, Michela Morandini, erklärte, dass es eine Definition von gemeinnützigen Organisationen geben werde, wer in das neue Verzeichnis hineinfällt, und wer nicht. Dies werde gemacht,
um einen Missbrauch vorzubeugen. Im Gegensatz zum staatlichen Verzeichnis solle das Landesverzeichnis auch kleine und mittelgroße Vereine schützen, die die Kriterien für die Eintragung ins Staatsverzeichnis „RUNTS“ nicht erfüllen konnten. Durch die Eintragung in das Landesverzeichnis sollen auch jene Vereine von den Vorteilen profitieren. Die
Landesrätin Rosmarie Pamer verspricht Entbürokratisierung bei Beitragsansuchen und mögliche Steuererleichterungen.