Beschlussantrag

Rückführung der Hauptverkehrsachsen in ihren alten Zustand

Anträge, Gemeinde
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Beschlussantrag

Rückführung der Hauptverkehrsachsen in ihren alten Zustand

Die alte Staatsstraße stellt die Hauptverbindungsachse zwischen den verschiedenen Stadtvierteln, sowie zu einigen Nachbarsgemeinden dar. Durch die neue Gestaltung der alten Staatsstraße, aber auch der Mozartallee, wurde der Verkehr noch zähflüssiger.

Durch die Anbringung der Fahrradstreifen, welche bereits zu entsprechenden Verkehrsunfällen geführt haben, wovon die Ratsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit bereits gewarnt hat, ist die Verkehrssicherheit auf den entsprechenden Hauptverkehrsachsen nicht mehr gewährleistet. Bei der Kreuzung beispielsweise von zwei Schwerfahrzeugen ist eine Mitnutzung des Fahrradstreifens zur Weiterfahrt unumgänglich.

Viele Handwerksbetriebe, Lieferanten, sowie Pendler haben keine große Alternative zur Nutzung der alten Staatsstraße sowie der Mozartallee mit ihrem PKW oder Dienstfahrzeug, um zu ihrem Ziel zu gelangen.

Busse fahren dann oft nicht zum Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zur benötigten Zeit, ein Handwerker muss dennoch direkt zum Kunden, wo der Arbeitsweg unnötig verlängert wird.

Durch die Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 kommt zudem ein Rettungswagen, eine Feuerwehr oder eine Polizeistreife oft nicht mehr rechtzeitig zu ihrem Einsatzort, da der Verkehr de facto steht. Andererseits wurde an anderen Stellen, wo akuter Handlungsbedarf besteht und eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung, wie beispielsweise im Dorf Sarns auf ein Tempo 30, nicht durchgeführt.

Die aktuelle Anwendung des PUMS stellt aus der Sicht der Ratsfraktion mehr ideologische Ziele gegen den bösen Autofahrer, als konkrete Lösungsansätze zur Verbesserung der Verkehrssituation dar. Leider kann nicht eine jede Fahrt mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

Dies vorausgeschickt beschließt der Gemeinderat:

1. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Hauptverkehrsachsen auf Tempo 50 zurückzuführen.

2. An Stellen, wo die Mindestbreite der Fahrbahn zu einem einfachen Kreuzen auch zweier Schwerfahrzeuge nicht mehr gewährleistet wird, die ursprüngliche Fahrbahnbreite wiederherzustellen und dort die Fahrradstreifen zu entfernen.

3. Eine Evalution durchzuführen, wo eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 oder 20 wirklich notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Unterberger
Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktion
der Süd-Tiroler Freiheit in Brixen

Brixen, Stefan Unterberger
Öffentliche Infrastruktur in Brixen

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