Begehrensantrag

NEIN zum Punkteführerschein auf Baustellen

Anträge, Landtag
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NEIN zum Punkteführerschein auf Baustellen

Beschreibung:

Das am 1. Mai 2024 in Kraft getretene Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024 (Umwandlung des D.L. 19/2024), sieht ab dem kommenden 1. Oktober 2024 die Verpflichtung zur Führung eines sogenannten „Punkte- Führerscheins” für Unternehmen und Selbstständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen arbeiten, vor.

Einbringer des Beschlussantrags:

Landtagsabgeordneter Hannes Rabensteiner

Eingereicht am:

22. August 2024

Zum Antrag:

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