Der muttersprachliche Unterricht ist eine der wichtigsten Säulen der Autonomie. Deutschsprachige Kinder haben das Recht, deutsche Schulen und Kindergärten zu besuchen. Theoretisch. Praktisch ist dieses Recht vor allem in den Städten außer Kraft gesetzt. Die Süd-Tiroler Freiheit betont: „Die Maßnahmen an der Grundschule ‚Goethe‘ sind ein erster Schritt. Weitere müssen folgen!“ Die Bewegung schlägt vier Maßnahmen vor.
In vielen deutschen Schulen werden Kinder eingeschrieben, die kein Wort Deutsch sprechen. Sie stammen aus italienischen oder ausländischen Familien. Die Zahlen sind eindeutig: Im letzten Jahr waren 55 Prozent der Bozner in die erste Grundschulklasse einer deutschen Schule eingeschrieben. Die deutschsprachige Bevölkerung macht in Bozen aber nur knapp 25 Prozent aus!
„Wie soll Unterricht gelingen, wenn die Kinder oft kein einziges Wort verstehen?! Damit ist keinem Kind gedient!“, unterstreicht die Süd-Tiroler Freiheit.
Fördern, testen, umverteilen, beschränken
Der muttersprachliche Unterricht darf durch die massive Anwesenheit von anderssprachigen Schülern nicht länger beeinträchtigt werden. Es gilt: fördern, testen, umverteilen, beschränken!
- Fördern: Um auch dem Recht der Eltern auf freie Schuleinschreibung gerecht werden zu können, müssen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Kinder, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sollen gezielt auf den Schuleintritt vorbereitet werden.
- Testen: Ob ein Kind die Unterrichtssprache ausreichend versteht, sollte vor dem Schuleintritt getestet werden. Seit September 2018 werden in Österreich Schüler, die dem Unterricht sprachlich nicht folgen können, in Förderklassen oder Förderkursen begleitet. Die Sprachkenntnisse werden mit dem Test „MIKA-D“ (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch) erhoben.
- Beschränken: Ziel muss sein, dass nicht mehr als ein Viertel der Kinder, die die Unterrichtssprache nicht oder kaum verstehen, in eine Klasse eingeschrieben sind.
- Umverteilen: Damit dies erreicht werden kann, sind Umverteilungen nicht zu vermeiden. Sind in einer Klasse zu viele Kinder, die die Unterrichtssprache nicht beherrschen, sind sie auf andere Schulen zu verteilen.
Vieles ist rechtlich bereits jetzt möglich! Die Durchführungsbestimmung 301/1988 regelt beispielsweise, dass die Einschreibung von Schülern aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse zwischen dem 20. und 25. Tag nach Beginn des Schuljahres abgelehnt werden kann. Die dafür vorgesehenen Kommissionen wurden aber niemals eingesetzt!
Die Süd-Tiroler Freiheit bekräftigt: „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Italiener und Ausländer, die in Süd-Tirol leben, Deutsch lernen. Wenn die deutsche Schule dadurch aber ihren Charakter und ihre Leistungsfähigkeit verliert, ist niemandem geholfen. Die Probleme müssen angegangen werden! Deutsche Sprachkenntnisse müssen die Voraussetzung für eine Einschreibung in der deutschen Schule sein! Es braucht endlich mehr Willen und Mut der Landesregierung und der Verantwortlichen im Schul- und Bildungsbereich!“
Süd-Tiroler Freiheit.