Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht beim Pensionsamt

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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht beim Pensionsamt

Beschreibung:

Ein Bürger schilderte der Süd-Tiroler Freiheit folgenden Vorfall: Der Betroffene war Angestellter im Landesdienst und ist seit dem 01.05.2022 im Ruhestand. Alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung der Abfertigung wurden rechtzeitig eingereicht. Nach über zwei Jahren hat er die Auszahlung immer noch nicht erhalten. Am 08.05.2024 hat sich der Betroffene mit dem Pensionsamt in Verbindung gesetzt und stieß dabei auf große Sprachbarrieren. Die Sachbearbeiterin sprach ausschließlich Italienisch, auch nachdem der Bürger ausdrücklich Auskunft in deutscher Sprache verlangt hatte. Zudem weigerte sich die Sachbearbeiterin den Betroffenen an einen deutschsprachigen Mitarbeiter weiterzuleiten. Schließlich hat sie dem Betroffenen mitgeteilt, dass er noch warten solle.

Eingereicht am:

02. September 2024

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