Beschreibung:
Die Prozesskostenhilfe bietet bedürftigen Bürgern einen kostenlosen Anwalt oder technischen Berater und übernimmt alle Prozesskosten. Sie kann in Zivil-, Verwaltungs-, Steuerverfahren und Strafverfahren, einschließlich Zivilklagen aus Straftaten, in Anspruch genommen werden. Das Einkommen von berechtigten Personen darf laut Angaben der Verbraucherzentrale Süd-Tirol die Grenze von 12.838,01 Euro (Stand 20. Juni 2023) nicht überschreiten. Bei Strafverfahren wird die Einkommensgrenze pro zusammenlebenden Familienangehörigen um 1.032,91 Euro erhöht. Relevant ist das Gesamteinkommen der zusammenlebenden Familienmitglieder, außer bei Interessenkonflikten. Bei Einkommensänderungen oder festgestelltem Missbrauch kann die Zulassung widerrufen werden, was eine Rückerstattung der bisher übernommenen Kosten zur Folge hat.