Beschreibung:
Ein deutschsprachiger Süd-Tiroler Bürger berichtete der Süd-Tiroler Freiheit, dass ihm bei seinem Konkursverfahren eine italienischsprachige Masseverwalterin zugeteilt wurde, die kein Deutsch sprach. Aufgrund dieser Situation war es unausweichlich, dass ein. italienischsprachiger Finanzbeamter den Fall prüfte. Das gesamte Verfahren wurde dadurch ausschließlich auf in italienischer Sprache geführt – trotz des ausdrücklichen Wunschs des Bürgers, das Verfahren in deutscher Sprache abzuhalten. In seiner Verzweiflung griff der Bürger auf Übersetzungsdienste wie Google oder DeepL zurück, die jedoch bei wichtigen Dokumenten oft zu erheblichen Missverständnissen führten. Aufgrund von Übersetzungsfehlern wurde teilweise sogar das Gegenteil der eigentlichen Aussage vermittelt. Wenn dann auch noch der Pflichtverteidiger unzureichende Arbeit leistet, ist das Verfahren praktisch verloren.