Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

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Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Beschreibung:

Damit Gebietskörperschaften in den Grenzregionen der EU das Recht haben, Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit abzuschließen, und damit diese Abkommen von den Unterzeichnerstaaten auch anerkannt bzw. rechtlich verbindlich werden, hat man das erste Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vom 9. November 1995, das am 1. Dezember 1998 in Kraft getreten ist, abgeschlossen. Dieses Abkommen wird auch als Madrider Abkommen bezeichnet.

Eingereicht am:

05. September 2024

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