Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Absetzbare Aufwendungen für die Berechnung der Altersheimrate

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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Absetzbare Aufwendungen für die Berechnung der Altersheimrate

Beschreibung:

Laut Gesetz sind die Nachkommen dazu verpflichtet, sich Ihrem Einkommen und Vermögen entsprechend an der Bezahlung der Altersheimkosten ihrer Eltern zu beteiligen, sofern das Einkommen und Vermögen dieser nicht ausreicht. Ein Bürger hat der Süd-Tiroler Freiheit mitgeteilt, dass die Aufwendungen für die Berechnung der Altersheimraten seit Jahren auf 10.000 Euro pro Jahr festgelegt sind und nie an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst wurden. Pro Monat stehen ihm also abzüglich der Altersheimrate nur noch 830 Euro zur Verfügung. Seine Lebenserhaltungskosten wie Miete, Kondominium Spesen, Strom, Lebensmittel usw. damit abzudecken, fällt ihm schwer, an den Erwerb einer Eigentumswohnung möchte er nicht einmal denken und Geld zum Sparen bleibt ihm sowieso nicht übrig.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

23. September 2024

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