Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Fahrverbot für Menschen mit Invalidenschein im Schlerngebiet?

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Fahrverbot für Menschen mit Invalidenschein im Schlerngebiet?

Beschreibung:

Der offizielle Europäische Behindertenausweis ist für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit Schwierigkeiten beim Gehen bestimmt. Damit können sie nicht nur auf speziell für Menschen mit Behinderungen vorgesehenen Parkplätzen parken, sondern sie dürfen auch auf Forststraßen und Almen verkehren. Sollten diese Wege mit Schranken verschlossen sein, können sich die Menschen, die im Besitz des Invalidenparkschein sind, den Schlüssel bei der entsprechenden Forststation abholen. Ein Bürger hat der Süd-Tiroler Freiheit mitgeteilt, dass ihm die Fahrt auf die Seiser Alm verboten wurde. Der zuständige Förster teilte ihm mit, dass das Fahrverbot auch für Menschen mit Invalidenparkschein im ganzen Schlerngebiet gelte. Dies begründete er damit, dass die Seiser Alm heute als Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Schlern-Rosengarten, unter besonderen Schutz gestellt sei.

Eingereicht am:

10. Oktober 2024

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