Beschreibung:
Individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung sind Praktika für Menschen mit. Behinderungen in privaten und öffentlichen Betrieben, um den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Ziele sind u.a. das Sammeln von Arbeitserfahrung, der Erwerb von Fähigkeiten und die Stärkung der Selbstständigkeit. Individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung sind für Personen zugänglich, die die Bildungspflicht erfüllt und das Erwerbsalter nicht überschritten haben sowie eine bestimmte Invaliditätsquote oder gesundheitliche Einschränkung aufweisen. Zusätzlich müssen sie ein Grundverständnis für soziale Rollen und Sicherheitsvorschriften haben, den Arbeitsplatz selbstständig erreichen können und in der Lage sein, mindestens 35 Prozent einer Vollzeitarbeit zu leisten.