Tagesordnung

Ansässigkeitsklausel zum Wahlrecht

Anträge, Landtag
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Ansässigkeitsklausel zum Wahlrecht

Beschreibung:

Für die Wahl des Landtages bildet das gesamte Gebiet des Landes Südtirol einen einzigen Wahlkreis. Zur Wahl zugelassen (aktives Wahlrecht) sind alle Staatsbürger, die in den Wählerlisten gemäß D.P.R. Nr. 223/1967 in geltender Fassung eingetragen sind, bis zu dem für die Wahl festgesetzten Tag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die am Tag der Veröffentlichung der Wahlausschreibung in der Region Trentino-Südtirol eine ununterbrochene Ansässigkeitsdauer von mindestens vier Jahren angereift haben. Durch die massive Zuwanderung bedarf es entsprechender Maßnahmen zum Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit.

Eingereicht am:

22. November 2024

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