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Beschreibung:

Lokale Medienunternehmen werden auf der Grundlage des Landesgesetzes „Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung“ (LG Nr. 6/2002) vom Land Süd-Tirol gefördert. Private Radio- und Fernsehsender sowie Online-Portale, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse erstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte ausstrahlen, können jährlich um diese Landesförderung ansuchen.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

30. Januar 2025

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