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Mehlwurmpulver in Lebensmitteln

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Mehlwurmpulver in Lebensmitteln

Beschreibung:

Seit heute, das ist der 10. Februar 2025, dürfen Lebensmittel in der Europäischen Union Mehlwurmpulver enthalten. Möglich ist dies durch die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission vom 20. Januar 2025 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470“. Es handelt sich somit um eine Verordnung, die die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in Brot, Kuchen, Kartoffelprodukten und Käse erlaubt.

Eingereicht am:

06. Februar 2025

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