Abstimmung am 22. und 23. März

Alles was man zum Justizreferendum wissen muss

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Abstimmung am 22. und 23. März

Alles was man zum Justizreferendum wissen muss

Informationen zum Justizreferendum am 22. und 23. März 2026

Beim Referendum über die Justizreform am 22. und 23. März 2026 gibt die Süd-Tiroler Freiheit keine Wahlempfehlung ab. Stattdessen setzt die Bewegung auf Information und hat diese Internetseite für die Bürger eingerichtet. Alle Infos zur Abstimmung findest du hier.

Wann wird gewählt?

Gewählt wird am Sonntag, den 22. März 2026 von 7.00 bis 23.00 Uhr und am Montag, den 23. März von 7.00 bis 15.00 Uhr.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in den üblichen Wahlsektionen in den Gemeinden, in denen auch „normale“ Wahlen wie Gemeinde- oder Landtagswahlen stattfinden.

Was brauche ich zum Wählen?

Mitzunehmen sind der Wahlausweis und ein gültiger Personalausweis. Sollte der Wahlausweis voll sein oder verloren gegangen sein, kann während der Dauer der Wahl in der jeweiligen Heimatgemeinde ein neuer Wahlausweis ausgestellt werden.

Gibt es ein Beteiligungsquorum?

Es handelt sich um ein Verfassungsreferendum, daher ist kein Quorum vorgesehen. Die Gültigkeit der Abstimmung hängt nicht von der Wahlbeteiligung ab, sondern ausschließlich von der Anzahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen. Entscheidend ist somit die Mehrheit der gültigen Stimmen, unabhängig davon, wie viele Wähler tatsächlich an der Abstimmung teilnehmen.

Wie lautet die Frage?

Die Frage lautet wie folgt (nicht amtliche Übersetzung): „Billigen Sie den Text des Gesetzes zur Änderung der Artikel 87 (zehnter Absatz), 102 (erster Absatz), 104, 105, 106 (dritter Absatz), 107 (erster Absatz) und 110 der Verfassung, der vom Parlament verabschiedet und am 30. Oktober 2025 im Amtsblatt unter dem Titel ‚Bestimmungen zur Ordnung der Gerichtsbarkeit und zur Einrichtung eines Disziplinargerichts‘ veröffentlicht wurde?“

Einfacher: „Soll die Verfassungsänderung zur Neuordnung der Justiz und zur Einrichtung eines Disziplinargerichts angenommen werden?“

Worum geht es im Kern?

Beim Justizreferendum stimmen die Wähler über eine vom Parlament bereits beschlossene Verfassungsreform ab. Die Reform sieht vor, dass Richter und Staatsanwälte künftig getrennte Laufbahnen haben. Dadurch soll die Organisation der Justiz verändert werden.

Außerdem sollen zwei getrennte Oberste Justizräte geschaffen werden: einer für die Richter, einer für die Staatsanwälte. Beide Gremien bestehen weiterhin größtenteils aus Magistraten, arbeiten aber getrennt voneinander.

Zusätzlich soll ein neues Disziplinargericht eingeführt werden. Dieses Gericht entscheidet über Disziplinarverfahren gegen Magistrate. Die bisherigen Justizräte sollen sich künftig vor allem um die Karrieren der Richter und Staatsanwälte kümmern.

Neu ist auch, dass Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane teilweise per Los bestimmt werden sollen und nicht mehr nur durch Wahlen.
Wer mit JA stimmt, bestätigt diese Reform und ermöglicht ihr Inkrafttreten. Wer mit NEIN stimmt, lässt die derzeitige Regelung unverändert.

Was sagen die Gegner der Reform?

Beim Justizreferendum sprechen sich die Gegner der Reform vor allem deshalb für ein „Nein“ aus, weil sie Nachteile für die Unabhängigkeit und das Gleichgewicht der Justiz befürchten. Kritisiert wird insbesondere die geplante Trennung der Karrieren von Richtern und Staatsanwälten, da die italienische Verfassung die Magistratur bisher als einheitlichen Berufsstand vorsieht. Gegner warnen, dass eine Aufspaltung zu neuen Machtverschiebungen im Justizsystem führen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen könnte, etwa durch getrennte Selbstverwaltungsorgane. Außerdem argumentieren viele Kritiker, dass die Reform die eigentlichen Probleme der italienischen Justiz – wie lange Verfahrensdauern und organisatorische Schwierigkeiten – nicht löst.

Was sagen die Befürworter der Reform?

Die Befürworter der Reform argumentieren, dass die Trennung der Karrieren von Richtern und Staatsanwälten zu mehr Klarheit und Ausgewogenheit im Justizsystem führen würde. Staatsanwälte und Richter hätten künftig unterschiedliche Laufbahnen und eigene Selbstverwaltungsorgane, wodurch ihre Rollen klarer getrennt wären. Dadurch soll verhindert werden, dass Staatsanwälte und Richter als Teil derselben Berufsgruppe wahrgenommen werden. Unterstützer der Reform sehen darin eine Stärkung der Unparteilichkeit der Gerichte und eine bessere Balance zwischen Anklage und Verteidigung im Strafverfahren. Zudem soll die neue Disziplinargerichtsbarkeit für mehr Transparenz und klarere Zuständigkeiten bei Disziplinarverfahren gegen Magistrate sorgen.

Was sagt die Süd-Tiroler Freiheit?

Da es sowohl gute Argumente für ein Ja als auch für ein Nein gibt, wird die Süd-Tiroler Freiheit keine Wahlempfehlung aussprechen. Sicher ist: Keines der zahlreichen Probleme der italienischen Justiz wird durch diese Reform angegangen. Gerichtsverfahren dauern oft extrem lange, die Abläufe sind kompliziert, die Bürokratie überbordend und das Gerichtswesen insgesamt ineffizient. Hinzu kommt ein erheblicher Mangel an Personal. All das führt zu einer Rechtsunsicherheit, die eines europäischen Staates unwürdig ist und auch für Süd-Tirol große Probleme verursacht.
Die Süd-Tiroler Freiheit setzt auf Transparenz und Information, damit sich die Bürger selbst ein Urteil bilden können. Zugleich betont die Bewegung einmal mehr: Alle diese Probleme blieben Süd-Tirol ohne Italien erspart.

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