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Wohnbauförderung und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

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Wohnbauförderung und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Beschreibung:

Laut den Bestimmungen für die Wohnbauförderung (Sanierung) braucht es, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, den Nachweis der Sprachgruppenzugehörigkeit. Diesen Nachweis kann man nach Vollendung des 18. Lebensjahres direkt machen und hat dann sofortige Gültigkeit. Sollte aber jemand die Erklärung (aus welchem Grund auch immer) nicht gemacht haben, kann er dies zwar jederzeit machen, aber es dauert 18 Monate, bis diese dann auch rechtsgültig ist. Dadurch wurden in letzter Zeit sehr viele einheimische Bürger ausgebremst, Investitionen zu tätigen.

Eingereicht am:

18. März 2025

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