Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt das veröffentlichte Urteil des Landesgerichts Bozen zur Kenntnis, das sich mit einer Klage gegen unsere Plakataktion „Kriminelle Ausländer abschieben!“ aus dem Wahlkampf 2023 befasste. Wir werten das Urteil als wichtigen Teilerfolg und Bestätigung unserer politischen Kernanliegen, auch wenn wir die gerichtliche Bewertung der Bildkomponente des Plakats für fragwürdig halten.
Gericht: Politische Aussage ist legitim und nicht diskriminierend
Entscheidend ist für uns die Feststellung des Gerichts, dass die zentralen Aussagen unserer Kampagne – „Kriminelle Ausländer abschieben!“, „Einwanderungsstopp!“ und „Süd-Tirol wieder sicher machen!“ – sowie die Erläuterungen in unserem Wahlprogramm keine diskriminierende Wirkung entfalten. Das Gericht bestätigt explizit, dass diese Aussagen eine legitime politische Positionierung zur Kriminalität von Ausländern und zur notwendigen Sicherheitspolitik darstellen. Damit wird anerkannt, dass die Benennung von Problemen und das Aufzeigen politischer Lösungen zum Kern der demokratischen Auseinandersetzung gehören und nicht pauschal als Diskriminierung abgetan werden dürfen.
Klage eines Klägers abgewiesen
Weiterhin stellt das Gericht klar, dass einer der Kläger, Herr Diaby Bassamba, als italienischer Staatsbürger gar nicht legitimiert war, Klage zu erheben. Dies unterstreicht, dass sich unsere politische Forderung klar auf ausländische Staatsbürger bezieht, die Straftaten begehen, und keine pauschale Verurteilung darstellt.
Kritik an der Bildinterpretation – Symbol für Gewalt fehlinterpretiert
Bedauerlicherweise folgte das Gericht der Argumentation der Klägerorganisation ASGI hinsichtlich der bildlichen Darstellung auf dem Plakat und wertete diese als „diskriminierende Belästigung“ . Das Gericht meint, die Darstellung eines dunkelhäutigen Mannes mit einem Messer gegenüber einer weißen Frau suggeriere eine höhere Gewaltbereitschaft von Personen afrikanischer Herkunft.
Diese Interpretation weisen wir entschieden zurück. Die Darstellung zielte auf die zunehmende Kriminalität von Ausländern, nicht jedoch auf die Stigmatisierung einer bestimmten Hautfarbe ab. Die Frage sei erlaubt: Warum die Darstellung eines hellhäutigen Täters keine Diskriminierung darstellt bzw. ab welcher Hautfarbe eine Diskriminierung stattfindet. Es ist bedauerlich, wenn eine symbolische Darstellung, die auf ein reales Sicherheitsproblem aufmerksam machen soll, derart fehlinterpretiert und zur Unterbindung politischer Debatten genutzt wird, während über die Opfer dieser Taten überhaupt nicht gesprochen wird.
Minimale Auflagen bestätigen geringe Relevanz der Vorwürfe
Bezeichnend ist jedoch, dass das Gericht die weitreichenden Forderungen der ASGI weitgehend zurückgewiesen hat. Es wurde keine Veröffentlichungspflicht des Urteils angeordnet, kein „Plan zur Beseitigung der Diskriminierung“ verhängt und der zugesprochene Schadenersatz an ASGI fällt mit 3.000 Euro minimal aus – gefordert waren 15.000 Euro. Dies zeigt, dass selbst das Gericht die tatsächlichen Auswirkungen der beanstandeten Bildkomponenten als sehr begrenzt einstuft. Lediglich die Entfernung noch vorhandener Plakate (die seit eineinhalb Jahren nicht mehr hängen) und die Abdeckung des Bildes (nicht des Textes!) auf unserer Webseite wurden angeordnet.
Fazit: Wir stehen zu unserer Politik!
Die Süd-Tiroler Freiheit sieht sich durch das Urteil in ihrer grundsätzlichen politischen Linie bestätigt: Die Forderung nach der Abschiebung krimineller Ausländer ist legitim und notwendig für die Sicherheit in unserem Land. Wir werden uns auch weiterhin klar und deutlich für die Interessen der Süd-Tiroler Bevölkerung einsetzen und uns nicht durch Versuche einschüchtern lassen, notwendige Debatten über Kriminalität und Zuwanderung zu unterbinden. Wir werden der gerichtlichen Anordnung zur Entfernung bzw. Abdeckung des Bildes nachkommen, stehen aber vollinhaltlich zu unserer politischen Botschaft.
Süd-Tiroler Freiheit