Minderheitenschutz wird geschwächt

Mitspracherecht der Süd-Tiroler bei Wahlen wird beschnitten!

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Minderheitenschutz wird geschwächt

Mitspracherecht der Süd-Tiroler bei Wahlen wird beschnitten!

28.404 Personen haben in den vergangenen zehn Jahren ihren Wohnsitz von anderen italienischen Regionen nach Süd-Tirol verlegt. Tendenz steigend: 2024 lag die Zahl der Zuzüge bei 4.361 – ein neuer Rekord! Für die Süd-Tiroler Freiheit ist diese Entwicklung ein deutliches Warnsignal, insbesondere mit Blick auf die geplante Verkürzung der Ansässigkeitsklausel von vier auf zwei Jahre im Zuge der sogenannten Autonomiereform. „Der rasante Zuzug zeigt, wie wichtig es ist, die aktuelle Regelung aufrechtzuerhalten. Das Mitspracherecht von uns Süd-Tirolern bei Wahlen darf nicht beschnitten werden!“, warnt der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll.

Die Ansässigkeitsklausel hat bisher sichergestellt, dass italienische Staatsbürger nur dann in Süd-Tirol wählen dürfen, wenn sie seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Süd-Tirol ansässig sind. Damit soll verhindert werden, dass kurzfristig Zugezogene durch Stimmabgabe die politische Zusammensetzung des Landtags und damit auch den Schutz der Minderheiten beeinflussen können.

Durch die geplante Autonomiereform soll die Vier-Jahres-Frist jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Süd-Tiroler Freiheit warnt eindringlich davor. „Ohne diese Schutzbestimmung riskieren wir, dass Süd-Tirol zunehmend von außen politisch gesteuert wird – mit fatalen Folgen für unsere Autonomie und Identität“, erklärt Knoll. „Es geht hier nicht nur um eine Formalität, sondern um den Schutz der deutschen und ladinischen Volksgruppe.“

Die Süd-Tiroler Freiheit fordert daher, dass die Ansässigkeitsklausel nicht abgeschafft, sondern in der bestehenden Form gesetzlich verankert und gestärkt wird.

Sven Knoll, Klubobmann der Süd-Tiroler Freiheit

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