Verhandlung auf Juli verschoben:

Politische Kontrolle ist kein Verbrechen: Gegenangebot an Kompatscher

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Verhandlung auf Juli verschoben:

Politische Kontrolle ist kein Verbrechen: Gegenangebot an Kompatscher

Im Strafverfahren RGNR 18/23 am Landesgericht Bozen, das auf Privatklage von Arno Kompatscher wegen angeblicher übler Nachrede eingeleitet wurde, fand heute der erste Prozesstag statt. Die Verhandlung wurde jedoch auf Juli verschoben. Der Hintergrund der Klage ist der Vorwurf, dass die beiden Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Myriam Atz in einer Pressekonferenz im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der Arbeit eines vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschusses zur Wahlkampffinanzierung kritische Fragen über die Herkunft und Zweckbestimmung von Parteispenden an die SVP, insbesondere zur Wahlkampfkampagne Kompatschers 2018, geäußert haben. Die Aussagen erfolgten in Ausübung des politischen Mandats und im Kontext einer parlamentarischen Kontrollfunktion.

Die geäußerten Zweifel und Hinweise zur politischen Verantwortung sind keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile, die auf von Dritten bereitgestellten Dokumenten beruhen, welche später durch Ermittlungen teilweise bestätigt wurden.

Die Kritik erfolgte in öffentlicher Funktion, während der laufenden Arbeit eines vom Landtag eingesetzten Ausschusses, unter Berufung auf Unterlagen, die anonym, aber überprüfbar, aus dem Umfeld der SVP übergeben wurden, mit ausdrücklicher Distanzierung von jeglicher Vorverurteilung.

Die Einleitung eines Strafverfahrens während laufender Kontrollarbeit, insbesondere gegen Mitglieder eines Untersuchungsausschusses, kann als Versuch gewertet werden, kritische politische Stimmen einzuschüchtern. In der juristischen Literatur spricht man in solchen Fällen von sogenannten SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuit Against Public Participation).

Die Süd-Tiroler Freiheit sieht darin eine Gefahr für die demokratische Debattenkultur in Süd-Tirol.

Die Verteidigung, Rechtsanwalt Nicola Canestrini, betont: „Wir haben keine Schuldzuweisung vorgenommen, sondern legitime Fragen gestellt, gestützt auf glaubhafte Dokumente. Wenn solche Fragen kriminalisiert werden, wird die politische Kontrolle faktisch ausgeschaltet!“

Die Aussagen der beiden Landtagsabgeordneten erfolgten im Einklang mit ihrer gesetzlichen Pflicht zur politischen Kontrolle, sie betrafen ein Thema von zentralem öffentlichem Interesse (Wahlkampffinanzierung), sind durch staatliche und internationale Normen zur Meinungsfreiheit und Mandatsausübung geschützt und beruhen auf Quellen, die später durch polizeiliche Ermittlungen bestätigt wurden.

Gegenangebot an Kompatscher:
Die Süd-Tiroler Freiheit ist nach wie vor der Ansicht, dass politische Auseinandersetzungen in einem parlamentarischen Umfeld geklärt werden sollen und nicht vor Gericht. Die Süd-Tiroler Freiheit hat daher heute am ersten Prozesstag Landeshauptmann Kompatscher den Vorschlag unterbreitet, dass er seine Anzeige zurückzieht und im Gegenzug eine öffentliche Diskussion – in einem Format nach Kompatschers Wahl – durchgeführt wird, wo beide Parteien öffentlich ihre Argumente austauschen können. Die Bürger können sich dadurch selbst ein Bild davon machen, wem sie glauben. In der Demokratie zählt das Mittel der Argumentation und nicht der Klage.

Süd-Tiroler Freiheit

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Bürokratie abbauen – Demokratie stärken!

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