Schriftliche Anfrage

Regelung für Namensnennung in den Medien

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Regelung für Namensnennung in den Medien

Beschreibung:

In den verschiedenen Medien wie Zeitungen, Online-Medien, audiovisuellen Medien usw. werden Namen von Personen unterschiedlich dargestellt: Mal wird nur der Vorname mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens genannt, mal sind beide Namen abgekürzt, manchmal fehlt der Name ganz und in anderen Fällen wird der vollständige Vor- und Nachname veröffentlicht. Dies wirft die Frage auf, unter welchen Umständen eine namentliche Nennung zulässig ist und welche gesetzlichen Regelungen diesbezüglich gelten. Besonders in sensiblen Fällen wie Strafverfahren, Unfällen oder anderen Vorkommnissen stellt sich die Frage nach dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Bürger erwarten von den Medien eine sachliche und faire Berichterstattung, zugleich haben sie aber auch ein Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Unklar ist, ob und in welchen Fällen Medien verpflichtet sind, auf eine Namensnennung zu verzichten oder ob es hierfür gesetzliche Einschränkungen gibt.

Eingereicht am:

16. Mai 2025

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noch ausständig

Landtag, Medien, Namensnennung, Schriftliche Anfrage
Übersetzung von „Süd-Tirol“ in englischer Sprache.
AE: Fehlende deutsche Unterstützung und Mängel auf Onlineplattform

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