„Geförderter Wohnraum muss jenen zugutekommen, die in Süd-Tirol leben und arbeiten und nicht Spekulanten oder Profiteuren!“, fordert Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit mit einer Reihe von Änderungsanträgen zur neuen Wohnreform. Er will Profitmacherei mit sozialem Wohnraum durch eine unbefristete Zweckbindung einen Riegel vorschieben sowie ungenutzte militärische Liegenschaften dem Land übertragen lassen, um sie gezielt für den geförderten Wohnbau nutzbar zu machen. Ziel ist es, leistbaren Wohnraum für Einheimische zu sichern. Die entsprechenden Anträge wurden bei der heutigen Pressekonferenz vorgestellt.
Kern der Vorschläge ist die Verschärfung der Förderkriterien. Förderungen sollen künftig nur mehr erhalten, wer mindestens fünf Jahre in Süd-Tirol ansässig war und für mindestens fünf Jahre dort gearbeitet hat. „Wer eine Förderung oder eine konventionierte Wohnung will, soll auch hier leben und arbeiten, das ist eine Frage der Gerechtigkeit!“, so Rabensteiner.
Ein weiterer Schwerpunkt: Der soziale Wohnbau darf nicht länger als Sprungbrett für den freien Immobilienmarkt dienen. Rabensteiner fordert daher eine dauerhafte Bindung geförderter Wohnungen, ein Freikauf nach 30 Jahren soll nur gegen vollständige Rückzahlung der Fördermittel, die über jene für konventionierten Baugrund hinausgehen, mit Inflationsanpassung möglich sein. „Geförderte Wohnungen müssen dauerhaft an den sozialen Zweck gebunden bleiben. Ein Verkauf oder Freikauf darf nur erfolgen, wenn die Fördermittel zurückfließen oder die Wohnungen weiterhin jenen zugutekommen, die die Förderkriterien erfüllen“, betont der Abgeordnete.
Zudem soll bei der Wohnvergabe künftig nur noch die Anzahl der in Süd-Tirol ansässigen Familienmitglieder zählen, nicht mehr im Ausland gemeldete Angehörige. Gleiches gilt für die Dauer der Ansässigkeit. Diese soll bei allen erwachsenen Haushaltsmitgliedern berücksichtigt werden. Auch dies ein Schritt zur Vermeidung von Tricksereien.
Eine weitere Änderung, die Rabensteiner vorschlägt, ist die Streichung von Sonderregelungen für Bedienstete des Verteidigungsministeriums. Bisher konnten Wohnungen aus dem sozialen Wohnbau sogar zweckentfremdet und bevorzugt an staatliche Angestellte vergeben werden, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Stattdessen sollen militärisch nicht mehr benötigte Liegenschaften künftig unkompliziert ins Eigentum des Landes abgetreten werden können, um diese gezielt für den geförderten Wohnbau nutzbar zu machen.
„Die Wohnreform muss sich an den Bedürfnissen unserer einheimischen Bevölkerung orientieren, nicht an den Interessen von Spekulanten oder staatlichen Bediensteten“, fasst Rabensteiner zusammen. „Süd-Tirol braucht leistbaren Wohnraum für Süd-Tiroler, nicht mehr und nicht weniger.“
Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit